Pflegestelle werden

Hunde- und Pflegestellenvermittlung

Wir freuen uns sehr, dass Sie einen irischen Pflegehund bis zu seiner Vermittlung aufnehmen möchten!
Vorab einige Informationen:

Im Pflegestellenvertrag, den wir mit Ihnen abschließen, heißt es u.a. „die Pflegestelle verpflichtet sich:

den Hund art- und tierschutzgerecht im Haushalt zu halten und zu pflegen und dabei auch besondere Bedürfnisse des Hundes zu berücksichtigen

  • für notwendige medizinische Behandlungen zu sorgen, deren Kosten nach vorheriger Absprache vom Verein übernommen werden.
    Gerne darf die Pflegestelle einen Anteil übernehmen.
  • die Kosten des täglichen Unterhalts (Futter, Pflege, ggfs. Fahrtkosten etc.) zu übernehmen
  • eine Haftpflichtversicherung für Den Pflegehund abzuschließen (die Hunde sind nicht über IHiN e.V. versichert)
  • die Vermittlungsfähigkeit des Hundes im Rahmen der Möglichkeiten der Pflegestelle zu fördern, zum Beispiel durch Training der Stubenreinheit, Leinenführgkeit, des Alleinbleibend, der Verträglichkeit mit anderen Tieren, der Umweltsicherheit, des Mitfahren im Auto etc.
  • die Vermittlung des Hundes, nach Absprache mit dem Vorstand, aktiv zu unterstützen, zum Beispiel durch aussagefähige, regelmäßig aktualisierte Beschreibungen des Hundes, Fotos, Werbemaßnahmen (Aushänge, Flyer, Werbung in Hundeschulen, Facebook o.ä.)

Die Pflegestelle wird darauf hingewiesen, dass der Verein Irische Hunde in Not e.V. für Schäden in der Wohnung, an Menschen und im Auto nicht haftet.

Den Pflegehund bitte in den ersten Wochen bei Spaziergängen NICHT ableinen.
Gerne darf er an einer langen Schleppleine geführt werden.

Der Verein Irische Hunde in Not e.V. haftet NICHT für Schäden an Menschen, Auto etc., wenn die Leinenpflicht nicht eingehalten wird.

Sollte die Pflegestelle aus zwingenden Gründen (Krankheit, persönliche Veränderungen) nicht mehr in der Lage sein, das Der weiterhin zu pflegen, verpflichtet sich der Verein Irische Hunde in Not e.V. es nach vorheriger Absprache wieder in seine Obhut zurück zu nehmen.
Das gleiche gilt bei Urlaub.
Eine Wiedergabe der Tiere an Dritte ist nicht erlaubt.

Die Pflegestelle hat jederzeit das Recht, seinen Pflegehund zu übernehmen.

Die Pflegestelle hat ein Mitspracherecht bei der endgültigen Vermittlung des Pflegehundes.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter unseren Kontaktdaten zur Verfügung!
Gerne setzen wir auch Ihre Gasthunde und Pflegestellengesuche auf unsere Seite.